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Widerspruchserklärung


Das Gesetz (§ 355 BGB) räumt Ihnen ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ein. Innerhalb dieser Frist können Sie Ihre Online-Beitrittserklärung ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Unabhängig von der Widerrufsfrist endet das Widerrufsrecht jedoch, sobald Sie sich als Mitglied im Mieterschutzverein e.V. beraten lassen. Wir sind gesetzlich zu folgender Widerrufsbelehrung verpflichtet:

Sie können Ihre Mitgliedschaft im MURKS? NEIN DANKE! e.V., Falkenberger Str. 172 b, 13088 Berlin, vertreten durch den Vorstand, – eingetragen im Vereinsregister: Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14064 Berlin zur Registernummer: VR 32802 B – innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.

Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht vor Abschluss der Mitgliedschaft und auch nicht vor Erfüllung der hiesigen Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 BGBEG. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:

MURKS? NEIN DANKE! e.V.

Falkenberger Str. 172 b

13088 Berlin

Tel:  030 / 25 58 03 21

E-Mail: vorstand@murks-nein-danke.de

Folgen des Widerrufs

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Sie müssen insoweit für erhaltene Rechtsberatungen Wertersatz leisten.

Bei einem Widerruf und einer Rechtsberatung innerhalb der Widerrufsfrist sind dem Mieterschutzverein e.V. die Beiträge für die Mindestmitgliedschaft von zwei Jahren als Wertersatz zu bezahlen.

Wichtiger Hinweis

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

Das bedeutet, dass Sie bei einer Inanspruchnahme unserer Rechtsberatung vor Ablauf der Widerrufsfrist die Mitgliedschaft grundsätzlich nicht mehr widerrufen können. Sie können die Mitgliedschaft dann jedoch satzungsgemäß (§ 5 der Satzung) kündigen und zwar wie folgt:

Die Kündigung ist mit einer Vierteljahresfrist zum Ablauf der Mindestmitgliedschaft von zwei Jahren

oder

nach Ablauf der Mindestmitgliedschaft mit Vierteljahresfrist zum Ende des jeweiligen Beitragsjahres zulässig.

Fragen zur Mitgliedschaft oder zu unseren Leistungen?

Kontaktieren Sie uns unter 030 / 25 58 03 21 oder direkt per Kontaktformular