Meilenstein erreicht: Anerkennung der Gemeinnützigkeit

Mit amtlicher Mitteilung vom 8. April 2014 wurde unserem Verein bestätigt, dass wir satzungsgemäß steuerbegünstigten Zwecken dienen. Die gemeinnützigen Zwecke sind

  • von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz
  • der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
  • des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke

Bitte unterstützen Sie unsere Unabhängigkeit als förderndes oder aktives Mitglied und

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